Gesundheit, Pflege, Sterbehilfe – Hilde Mattheis in Aidlingen

Ortsverein

Hilde Mattheis 20150710

Am 10.07.2015 konnte die Aidlinger SPD im Kreise einer sehr interessierten Zuhörerschaft die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis aus Ulm, im Gasthof „Adler“ begrüßen. Diese Informationsveranstaltung war noch von Heinz Paterno, dem mittlerweile völlig überraschend verstorbenen Aidlinger SPD-Ortsvereinsvorsitzenden, initiiert worden. Und daher eröffnete der Schriftführer des SPD-OV Aidlingen, Hannsjörg Schmieder, die Veranstaltung auch mit einer Gedenkminute an Heinz Paterno und an den im Mai 2015 ebenfalls verstorbenen langjährigen Vorsitzenden und zuletzt stellvertretenden Vorsitzenden Helmut Roth.

Hilde Mattheis, die schon häufig in Aidlingen zu Gast war – zuletzt beim Neujahrsempfang der SPD im Januar 2014 im Schloss Deufringen – trug sehr engagiert zur sozialdemokratischen Gesundheitspolitik vor. Sie wies darauf hin, dass es der SPD im Bundestag gelungen sei, mehrere „heiße Eisen“ anzupacken und erfolgreich umzusetzen. Unter dem Stichwort „Gesundheit“ gehört dazu beispielsweise die gerade in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause verabschiedete Regelung, wonach gesetzlich Versicherte erstmalig eine Vier-Wochen-Garantie für Facharzttermine erhalten. Weiterhin wurde beschlossen, dass junge Ärzte mit finanziellen Anreizen für eine Niederlassung auf dem Lande gewonnen werden sollen, während frei werdende Arztpraxen in Gebieten mit einer Überversorgung nicht wieder besetzt werden sollen. Auch wurde beschlossen, dass die Krankenkassen mehr Geld für die Gesundheitsvorsorge – beispielsweise für Kinder – bereitstellen müssen.

Die SPD will weiterhin die Pflege verbessern und sie auch für die nachfolgenden Generationen sicherstellen. Dabei haben hat sie die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die in der Pflege Beschäftigten im Blick. Im Koalitionsvertrag mit der Union hat die SPD vereinbart, die Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern und einen neuen Pflegebedürftigkeitsdürftigkeitsbegriff einzuführen, damit vor allem Demenzkranke bessere Leistungen erhalten. Dazu sollen in dieser Legislaturperiode zwei Pflegestärkungsgesetze verabschieden. Das erste der beiden Gesetze hat der Deutsche Bundestag bereits verabschiedet. Es ist seit Januar 2015 in Kraft.

Die Sterbehilfe ist ein sehr komplexes und ethisch schwieriges Thema. Es wird daher im Bundestag fraktionsübergreifend diskutiert. Derzeit gibt es insbesondere drei Parlamentariergruppen, die für unterschiedliche zukünftige Regelungen stehen und diese auch durchaus kontrovers diskutieren. Eine Gruppe spricht sich für ein Verbot von Sterbehilfevereinen aus und will auch die ärztlich begleitete Selbsttötung nicht in einer gesetzlichen Regelung verankern. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher berufsrechtlicher Vorgaben plädiert eine andere Parlamentariergruppe für eine gesetzliche Regelung des ärztlich assistierten Suizids. Eine weitere Gruppe setzt sich für das Fortbestehen gemeinnütziger Sterbehilfevereine ein. Allen Positionen ist gemein, dass die Palliativmedizin, also die Medizin zur Schmerzlinderung am Ende des Lebens, und die Hospizarbeit gestärkt werden müssen.

Der hochinteressante Abend wurde abgeschlossen mit einer sehr regen Diskussion und vielen Nachfragen.

 
 

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