Landesregierung stärkt direkte Demokratie in Gemeinden

Landespolitik

Die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten und die Stärkung der Demokratie sei das wesentliche Ziel der Änderung des Kommunalverfassungsrechts, die das Kabinett heute mit Eckpunkten auf den Weg gebracht habe. „Wir gewährleisten gleichzeitig, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleibt“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Die Reform sieht vor allem vor, die Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erweitern. Dazu werden das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Zudem wird der Anwendungsbereich auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgedehnt. Diese Punkte waren in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags vereinbart worden.

Künftig werden Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen, das heißt, auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können diese mitbeantragen. Entsprechend werden sie auch antragsberechtigt bei Bürgeranträgen, die dann Einwohneranträge heißen.

Die Eckpunkte sehen vor, dass Fraktionen und ein Sechstel statt bisher ein Viertel der Gemeinderäte Anträge etwa auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Unterrichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister stellen können. Zudem sollen die Fraktionen ein Äußerungsrecht im Amtsblatt erhalten.

„Die Teilhabe der Menschen auf kommunaler Ebene hängt maßgeblich von der Transparenz der Entscheidungsprozesse ab“, unterstrich Innenminister Gall mit Blick auf die vorgesehene Veröffentlichung von Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Beschlüssen kommunaler Gremien im Internet und die Sitzungen vorberatender Ausschüsse, die nunmehr in der Regel öffentlich sein sollen.

Die Eckpunkte sehen daneben eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Die Jugendlichen erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt.

Darüber hinaus wird ein Erstattungsanspruch für kommunale MandatsträgerInnen für Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Sitzungszeiten vorgesehen.

 

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