Baden-Württemberg bezuschusst 82 kommunale Sportstättenbauprojekte mit über zwölf Millionen Euro

Landespolitik

Das Land fördert im Jahr 2013 insgesamt 82 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 12,2 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Mit der projektbezogenen Förderung können wir den konkreten Bedarf gezielt berücksichtigen“, so Kultusminister Andreas Stoch.

Stoch weiter: „Dadurch wird das Land seiner Verantwortung, die Kommunen bei der Schaffung und Erhaltung ihrer Sportstätteninfrastruktur zu unterstützen, in besonderer Weise gerecht. Hiervon profitieren unsere Schulen und Vereine.“

Sport fördere nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden, sondern auch Respekt, Toleranz und Zusammenhalt und spiele damit eine wichtige Rolle in den Gemeinden, erklärte Stoch.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

Insgesamt lagen 172 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 30 Millionen Euro vor. In der diesjährigen Förderrunde konnte damit etwa jeder zweite Antrag berücksichtigt werden. Anträge, die nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden.

Seit 2006 erfolgt eine projektbezogene Landesförderung, nachdem die Mittel den Kommunen von 1997 bis 2005 im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs pauschal überlassen worden waren.

 

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