EU: Grünes Licht für Rechtsanspruch auf Basiskonto

Bundespolitik

Zukünftig sollen Bürger und Bürgerinnen europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen wie Überweisungen, Abhebungen an Automaten und Online-Banking haben. Das haben Vertreter des Rats und des Europäischen Parlaments am Donnerstag in der abschließenden Trilog-Verhandlung vereinbart. Mitte April wird das Europäische Parlament über diesen Text in Straßburg abstimmen.

Nach Schätzungen der Weltbank gibt es derzeit rund 58 Millionen Bürger in der EU, die nicht über ein Zahlungskonto verfügen. „Banken dürfen Studierenden, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern nicht länger ein Konto verweigern, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz haben. Das Recht auf ein Basiskonto beendet endlich den Ausschluss dieser Bürger und Bürgerinnen vom gesellschaftlichen Leben“, so die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt, die als Verfasserin der Stellungnahme im mitberatenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz direkt bei den Verhandlungen teilgenommen hat.

Die  Sozialdemokraten haben den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission in vielen Punkten im Sinne der Verbraucher verbessert. „Der Nutzer eines Basiskontos darf kein Kunde zweiter Klasse sein. Deshalb haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle gängigen Bankdienstleistungen wie Überweisungen und Abhebungen an Terminals oder Online-Banking auch Nutzern eines Basiskontos ermöglicht werden sollen“, unterstreicht Peter Simon, Mitglied im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Falls eine Bank einem Verbraucher ein Basiskonto verwehre, müsse sie diesem außerdem die konkreten Gründe nennen und auf Rechtsmittel verweisen.

Auch der grenzüberschreitende Kontowechsel soll in Zukunft erleichtert werden. „Die Mobilität von Bürgern in Europa hängt entscheidend davon ab, welche Hürden ein Ortswechsel mit sich bringt. Menschen, die aus privaten oder beruflichen Gründen in der Europäischen Union mobil sein möchten, dürfen nicht länger Steine in den Weg gelegt werden. Das Recht auf ein Basiskonto war deshalb überfällig“, so Evelyne Gebhardt.

„Kein Mensch in Europa darf mehr allein auf das Wohlwollen seiner Bank angewiesen sein, wenn er ein Konto eröffnen möchte. Ein Bankkonto ist kein Luxus, sondern die Basis für die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben“, unterstreicht  der SPD-Europaabgeordnete Peter Simon.

 

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