Finanzminister Dr. Nils Schmid: "Die baden-württembergische Finanzverwaltung schöpft ihr Ermessen zugunsten von eingetragenen Lebenspartnerschaften aus"
"Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft inallen Lebensbereichen mit der Ehe gleichgestellt wird. Das gilt selbstverständlich auch für das Steuerrecht. Daher werden nun eingetragene Lebenspartner im Besteuerungsverfahren vorläufig mit Ehegatten gleichgestellt. Die Finanzämter des Landes wurden angewiesen entsprechend zu verfahren." Dies sagte Finanzminister Dr. Nils Schmid am Freitag (20. April 2012) in Stuttgart.