Finanzämter des Landes gewähren vorläufig Steuervorteile für eingetragene Lebenspartner

Landespolitik

Finanzminister Dr. Nils Schmid: "Die baden-württembergische Finanzverwaltung schöpft ihr Ermessen zugunsten von eingetragenen Lebenspartnerschaften aus"

"Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft inallen Lebensbereichen mit der Ehe gleichgestellt wird. Das gilt selbstverständlich auch für das Steuerrecht. Daher werden nun eingetragene Lebenspartner im Besteuerungsverfahren vorläufig mit Ehegatten gleichgestellt. Die Finanzämter des Landes wurden angewiesen entsprechend zu verfahren." Dies sagte Finanzminister Dr. Nils Schmid am Freitag (20. April 2012) in Stuttgart.

Allerdings gelte es zu betonen, dass in dieser Frage eine endgültige Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten sei. Erst mit einem höchstrichterlichen Urteil aus Karlsruhe werde abschließende Rechtssicherheit eintreten. Bis zu diesem Zeitpunkt würden allerdings die steuerlichen Vorteile des Ehegatten-Splittings im Einspruchsverfahren durch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Im Wege der sogenannten Aussetzung der Vollziehung würde den eingetragenen Lebenspartnern die bislang den Ehegatten vorbehaltene Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit dem damit verbundenen Splitting-Verfahren gewährt. Folgerichtig seien auch bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren die Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV zu gewähren.

"Durch diese Verfahrensweise vermeiden wir bis zu einer verfassungsrechtlichen Klärung weitere finanzgerichtliche Streitigkeiten. Klar ist aber auch, dass jedwede künftige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage umgesetzt und von der Finanzverwaltung nachvollzogen wird", so Dr. Schmid abschließend.

 

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